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Säule 3a Rechner 2026: Maximalbetrag CHF 7'258 und Steuerersparnis

Maximalbetrag Säule 3a 2026: CHF 7'258 für Arbeitnehmer mit Pensionskasse, CHF 36'288 für Selbständige ohne PK. Plus: ab 2026 sind erstmals Nachzahlungen rückwirkend für 2025 möglich.

Veröffentlicht am 11. Mai 2026 · Redaktion Ausrechnen


Wer 2026 in die Säule 3a einzahlt, darf maximal CHF 7’258 beitragen — sofern er oder sie einer Pensionskasse angeschlossen ist. Selbständigerwerbende ohne 2. Säule zahlen bis zu 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288 ein. Beide Beträge sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Neu ist 2026: Beitragslücken aus dem Vorjahr lassen sich erstmals als »Einkauf« nachzahlen.

Quick-Antwort

Maximalbeitrag 3a 2026 (Schweiz):

Wer ist BVG-pflichtig — und wer nicht?

Die Säule 3a kennt zwei Beitragsgrenzen, weil das Vorsorgesystem davon ausgeht, dass Versicherte in der 2. Säule bereits abgesichert sind. BVG-pflichtig ist, wer:

Wer unter die Eintrittsschwelle fällt — kleine Erwerbstätigkeit, mehrere Mini-Pensen, klassischer Studierenden-Nebenjob — gilt 3a-rechtlich als »ohne Pensionskasse« und darf den höheren Maximalbeitrag nutzen. Achtung: Wer in Teilpensen mehrere Mini-Anstellungen kumuliert, ist trotz Einzelarbeitgebern oft nicht BVG-versichert, weil keiner allein die Schwelle erreicht.

Beispielrechnung: Steuerersparnis CHF 7’258

Eine Arbeitnehmerin im Kanton Zürich, ledig, steuerbares Einkommen CHF 95’000:

PositionWert
Steuerbares Einkommen vor 3aCHF 95’000
Maximal-Einzahlung 3a 2026CHF 7’258
Steuerbares Einkommen nach AbzugCHF 87’742
Grenzsteuersatz (Bund + Kanton + Stadt Zürich)rund 30 %
Steuerersparnis aus der Einzahlungrund CHF 2’177

Die Effektiv-Kosten der CHF 7’258-Einzahlung betragen damit etwa CHF 5’081. Anders gesagt: für jeden Franken, der auf das 3a-Konto wandert, schenkt der Fiskus rund 30 Rappen — bei höherem Einkommen entsprechend mehr.

Selbständige mit höherem Einkommen profitieren stärker. Bei CHF 36’288 Einzahlung und einem Grenzsteuersatz von 35 % beträgt die Ersparnis CHF 12’700 pro Jahr.

Die neue Nachzahlung ab 2026

Mit der 2024 vom Parlament beschlossenen Reform der BVV3 dürfen Versicherte erstmals im Steuerjahr 2026 rückwirkend für 2025 Beiträge nachzahlen, sofern damals nicht der Maximalbeitrag ausgeschöpft wurde. Spielregeln:

Wer 2025 nichts oder weniger als das Maximum einzahlte, kann 2026 die Lücke schliessen — die Steuerwirkung trifft das Steuerjahr 2026, nicht 2025.

Vorsorgekonto, Vorsorgedepot oder beides?

Drei Konto-Typen sind im Markt verbreitet:

  1. Vorsorgekonto Säule 3a. Sparkonto bei Bank oder Versicherung. Verzinsung 0.1 % bis 1.0 % (Mai 2026). Sicher, aber langfristig real negative Rendite.
  2. Vorsorgedepot Säule 3a. Wertschriften-Sparen, in der Regel ETF-basiert. Höhere erwartete Rendite, höhere Volatilität. TER der grossen Anbieter (VIAC, Finpension, Frankly) liegt zwischen 0.39 % und 0.65 % p. a.
  3. Versicherungs-3a. Sparteil + Risikoteil (Tod/Invalidität). Höhere Kosten, eingeschränkte Flexibilität, sinnvoll nur bei klarem Versicherungsbedarf, der nicht günstiger separat abgedeckt werden kann.

Wer mehr als 15 Jahre Anlagehorizont hat, fährt mit dem Wertschriften-Depot der spezialisierten 3a-Anbieter regelmässig besser als mit dem Bank-Konto. Zur Diversifikation lohnt es sich, das 3a-Vermögen auf drei bis fünf separate Konten zu verteilen — bei späterem Bezug lässt sich das Kapital so über mehrere Steuerjahre staffeln (Stichwort: gestaffelter Bezug zur Reduktion der Kapitalauszahlungssteuer).

Bezug — wann und wie?

Säule 3a kann frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter bezogen werden (also ab 60 für Frauen, ab 60 für Männer ab AHV 21 / Reform 2024). Davor sind nur Sonderfälle möglich:

Bei jedem Bezug fällt Kapitalauszahlungssteuer an, getrennt von der ordentlichen Einkommenssteuer und zu einem reduzierten Tarif. Der Tarif ist kantonal und reicht von rund 4 bis 12 % auf der ausbezahlten Summe.

Häufige Fragen

Kann ich Säule 3a auch ohne Erwerbseinkommen einzahlen?

Nein. Voraussetzung für die Einzahlung in die Säule 3a ist ein in der Schweiz AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Beitragsjahr. Wer im selben Jahr kein Erwerbseinkommen erzielt — Sabbatical, Mutterschaftsurlaub, Auslandjahr, Arbeitslosigkeit ohne Taggeld — darf nicht einzahlen. Eine Einzahlung wäre durch die Vorsorgestiftung später zurückzubuchen.

Was passiert mit dem 3a-Konto, wenn ich die Schweiz verlasse?

Wer die Schweiz definitiv verlässt, kann das 3a-Kapital vorzeitig auszahlen lassen. Die Auszahlung wird mit der kantonalen Kapitalauszahlungssteuer am Sitz der Vorsorgestiftung belastet. Vorsorgestiftungen mit Sitz in steuergünstigen Kantonen (z. B. Schwyz) reduzieren die Auszahlungsteuer. Bei Wegzug in ein Doppelbesteuerungsabkommens-Land bleibt nach Schweizer Quellensteuer-Erstattung oft wenig hängen.

Lohnt es sich, mehrere 3a-Konten zu führen?

Ja, gestaffelter Bezug ist die wirksamste Steueroptimierung am Ende. Wer das 3a-Vermögen auf mehrere Konten verteilt und über 4 bis 5 Steuerjahre vor der Pensionierung bezieht, vermeidet die volle Progression der Kapitalauszahlungssteuer. Bei Konzentration auf ein einziges Konto wird das gesamte Kapital in einem Jahr besteuert — die Tarifprogression beisst.

Wie hoch ist der Maximalbetrag für Teilzeit-Arbeitnehmer?

Solange Sie BVG-pflichtig sind (also über CHF 22’680 Jahreslohn beim einzelnen Arbeitgeber liegen), gilt der Maximalbetrag von CHF 7’258. Unter der Schwelle gilt der höhere Maximalbetrag (20 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 36’288). Bei mehreren Mini-Pensen kann die Schwelle freiwillig kumuliert werden, was die BVG-Pflicht auslöst — und damit die Höchstgrenze auf CHF 7’258 senkt.

Quellen

Stand: Mai 2026. Redaktionelle Information, keine Vorsorge- oder Steuerberatung.