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Lohnrechner Schweiz 2026: Brutto-Netto, AHV, ALV und BVG erklärt
Brutto-Netto-Rechnung Schweiz 2026: AHV/IV/EO 5.3 Prozent, ALV 1.1 Prozent, BVG je nach Alter — wir zeigen die Sätze, die ALV-Lohngrenze und den Aufbau des Lohnzettels.
Veröffentlicht am 11. Mai 2026 · Redaktion Ausrechnen
Vom Bruttolohn in der Schweiz bleibt nach den Sozialabzügen vor Steuern rund 85 bis 88 % als Netto übrig. Die genaue Quote hängt vom Alter, vom Pensionskassen-Plan und vom 13. Monatslohn ab. Bundeseinheitlich abgezogen werden AHV/IV/EO (5.3 %) und ALV (1.1 % bis CHF 148’200 Jahreslohn). BVG-Beiträge sind altersabhängig und liegen für Arbeitnehmer zwischen 3.5 % und 9 % des koordinierten Lohns.
Quick-Antwort
Pflichtbeiträge Arbeitnehmer 2026 (Schweiz):
- AHV/IV/EO: 5.3 % vom Bruttolohn (unbegrenzt). Der Arbeitgeber zahlt nochmals 5.3 %.
- ALV: 1.1 % vom Bruttolohn bis CHF 148’200. Über dieser Grenze fallen keine ALV-Beiträge mehr an.
- BVG / Pensionskasse: Mindestens 3.5 % (Alter 25–34), bis 9 % (Alter 55–64/65), gerechnet auf dem koordinierten Lohn (Brutto minus Koordinationsabzug von CHF 26’460 in 2026).
- NBU (Nichtberufsunfall): rund 1.0 % vom Bruttolohn, vom Arbeitnehmer getragen, gilt für Mitarbeitende ab 8 Stunden pro Woche.
- Quellensteuer: Nur für Ausländer ohne Niederlassung C und Grenzgänger, kantonal unterschiedlich.
Was Ihr Lohnzettel Schweiz zeigt
Ein typischer Schweizer Lohnzettel listet folgende Positionen oben:
- Brutto-Monatslohn und ggf. 1/12 vom 13. Monatslohn (sofern ausbezahlt).
- Bruttolohn AHV-pflichtig = Summe aller AHV-pflichtigen Lohnbestandteile.
- Abzüge in vier Blöcken: AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU/UVG.
- Allenfalls Quellensteuer.
- Nettolohn = ausbezahlter Betrag.
Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in den meisten Branchen üblich oder durch Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt. Er ist voll AHV-pflichtig und wird üblicherweise im November mitgezahlt.
Beispielrechnung: Brutto CHF 100’000 (35 Jahre alt)
| Position | Wert / Jahr |
|---|---|
| Bruttolohn (inkl. 13.) | CHF 100’000 |
| AHV/IV/EO 5.3 % | − CHF 5’300 |
| ALV 1.1 % | − CHF 1’100 |
| Koordinierter Lohn (100’000 − 26’460) | CHF 73’540 |
| BVG 5 % (Alter 35–44) auf koordinierten Lohn | − CHF 3’677 |
| NBU 1.0 % | − CHF 1’000 |
| Netto vor Steuern | CHF 88’923 |
Davon gehen je nach Wohnort und Zivilstand noch 10 bis 25 % an Einkommenssteuern weg. Den genauen Wert liefert der ESTV-Steuerrechner pro Kanton und Gemeinde.
BVG: Altersstaffelung beachten
Der BVG-Beitrag steigt mit dem Alter. Das gesetzliche Mindestmodell (BVG-Obligatorium) sieht folgende Staffelung vor, je Arbeitnehmer:
| Alter | Sparbeitrag in % vom koordinierten Lohn |
|---|---|
| 25–34 | 3.5 % |
| 35–44 | 5.0 % |
| 45–54 | 7.5 % |
| 55–64 / 65 | 9.0 % |
Die meisten Pensionskassen bieten überobligatorische Pläne mit höheren Beiträgen — vor allem bei höheren Löhnen. Der Arbeitgeber zahlt mindestens den gleichen Anteil; in der Praxis übernimmt er oft mehr. Ein Blick ins Pensionskassen-Reglement zeigt den effektiven Plan.
Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle
Zwei BVG-Schwellen prägen den Lohnzettel:
- BVG-Eintrittsschwelle 2026: CHF 22’680 pro Jahr beim selben Arbeitgeber. Unter dieser Grenze ist die 2. Säule nicht obligatorisch. Wer mehrere Mini-Pensen unter der Schwelle hat, ist trotz Erwerbstätigkeit nicht BVG-versichert.
- Koordinationsabzug 2026: CHF 26’460. Dieser Betrag wird vom AHV-Lohn abgezogen, bevor der koordinierte Lohn für die 2. Säule berechnet wird. Der Abzug bildet die Leistung der AHV/1. Säule ab.
Wer unter der Eintrittsschwelle bleibt, darf den höheren Säule-3a-Beitrag nutzen (CHF 36’288 statt CHF 7’258). Details dazu im Säule-3a-Rechner-Beitrag.
Quellensteuer: für wen relevant?
Quellensteuer wird beim Arbeitgeber direkt einbehalten und vor Auszahlung des Nettolohns abgezogen. Pflichtig sind in der Schweiz alle Erwerbstätigen ohne Niederlassungsbewilligung C, einschliesslich:
- B-Bewilligung, L-Bewilligung, Kurzaufenthalter
- Grenzgänger mit G-Bewilligung
- Asylsuchende mit Arbeitserlaubnis
- Schweizer ohne Wohnsitz in der Schweiz (Wochenaufenthalter aus dem Ausland)
Die Tarife sind kantonal unterschiedlich und gestaffelt nach Zivilstand, Kinderzahl und Konfession. Wer in einem Steuerjahr mehr als CHF 120’000 brutto verdient (Bund) oder kantonalen Schwellenwert überschreitet, wird nachträglich ordentlich veranlagt — die einbehaltene Quellensteuer gilt dann als Vorauszahlung auf die definitive Steuer.
Was nicht auf dem Lohnzettel steht
Drei Posten verändern die effektive Kaufkraft, erscheinen aber nicht auf dem Lohnzettel:
- Krankenkassen-Prämien (KVG-Grundversicherung): zwischen rund CHF 250 und CHF 600 pro erwachsene Person und Monat, kantonal sehr unterschiedlich. Eigenständig bezahlt, nicht über den Arbeitgeber.
- Säule 3a-Beiträge: freiwillig, voll steuerabzugsfähig bis Maximum. Reduzieren die Steuerlast, nicht das Brutto-Netto.
- Direkte Bundessteuer + Kantons- + Gemeindesteuer: in der Regel via Rechnung der Wohnsitzgemeinde, nach Steuererklärung. Kantonsabhängig 8 bis 25 % vom Nettoeinkommen.
Häufige Fragen
Welcher AHV-Satz gilt für Selbständige?
Selbständigerwerbende zahlen einen degressiv abgestuften Satz, der bei tiefen Einkommen reduziert ist. Ab einem Reineinkommen von CHF 60’500 (2026) gilt der volle Satz von 10 % AHV/IV/EO, weil Selbständige keinen Arbeitgeberanteil haben. Bei Reineinkommen unter CHF 10’100 gilt nur der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr.
Wird der 13. Monatslohn höher besteuert als der normale Lohn?
Nein, sozialversicherungsrechtlich nicht. AHV/IV/EO, ALV und BVG werden auf der Summe des Jahreslohns berechnet und gleich auf alle 13 Monatsbetreffnisse verteilt. Steuerlich erhöht der 13. Monatslohn das Jahreseinkommen, was die Progression beisst — die Wirkung tritt aber jährlich auf, nicht im November-Zahltag selbst.
Wie hoch ist die ALV-Lohngrenze 2026?
Die ALV-Beiträge werden bis zu einem Bruttolohn von CHF 148’200 pro Jahr erhoben (Stand 2026). Lohnbestandteile über dieser Grenze sind beitragsfrei. Der Solidaritätsbeitrag, der lange Zeit Lohnanteile über CHF 148’200 mit 0.5 % belastete, ist nicht mehr in Kraft.
Muss ich UVG-NBU bezahlen, wenn ich weniger als 8 Stunden arbeite?
Nein. Wer weniger als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist, ist nicht NBU-pflichtig und zahlt nur den Berufsunfall-Beitrag — und auch diesen trägt der Arbeitgeber. Das betrifft typischerweise sehr kleine Nebenjobs.
Quellen
- AHV/IV — Beitragssätze AHV/IV/EO/ALV (Merkblatt 2.01). https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter/Beitr%C3%A4ge-AHV-IV-EO-ALV
- BSV — Beiträge an die Sozialversicherungen im Überblick. https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ueberblick/beitraege.html
- SECO — Höhe der Beiträge (private Arbeitgeber). https://www.seco.admin.ch
- Swissmem — Sozialversicherungsbeiträge 2026. https://www.swissmem.ch/de/wissen/personalwesen/arbeitsrecht/sozialversicherungsbeitraege-2026.html
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG, SR 831.40). https://www.fedlex.admin.ch
Stand: Mai 2026. Redaktionelle Information, keine Sozialversicherungsberatung.