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Lohnrechner Schweiz 2026: Brutto-Netto, AHV, ALV und BVG erklärt

Brutto-Netto-Rechnung Schweiz 2026: AHV/IV/EO 5.3 Prozent, ALV 1.1 Prozent, BVG je nach Alter — wir zeigen die Sätze, die ALV-Lohngrenze und den Aufbau des Lohnzettels.

Veröffentlicht am 11. Mai 2026 · Redaktion Ausrechnen


Vom Bruttolohn in der Schweiz bleibt nach den Sozialabzügen vor Steuern rund 85 bis 88 % als Netto übrig. Die genaue Quote hängt vom Alter, vom Pensionskassen-Plan und vom 13. Monatslohn ab. Bundeseinheitlich abgezogen werden AHV/IV/EO (5.3 %) und ALV (1.1 % bis CHF 148’200 Jahreslohn). BVG-Beiträge sind altersabhängig und liegen für Arbeitnehmer zwischen 3.5 % und 9 % des koordinierten Lohns.

Quick-Antwort

Pflichtbeiträge Arbeitnehmer 2026 (Schweiz):

Was Ihr Lohnzettel Schweiz zeigt

Ein typischer Schweizer Lohnzettel listet folgende Positionen oben:

  1. Brutto-Monatslohn und ggf. 1/12 vom 13. Monatslohn (sofern ausbezahlt).
  2. Bruttolohn AHV-pflichtig = Summe aller AHV-pflichtigen Lohnbestandteile.
  3. Abzüge in vier Blöcken: AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU/UVG.
  4. Allenfalls Quellensteuer.
  5. Nettolohn = ausbezahlter Betrag.

Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in den meisten Branchen üblich oder durch Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt. Er ist voll AHV-pflichtig und wird üblicherweise im November mitgezahlt.

Beispielrechnung: Brutto CHF 100’000 (35 Jahre alt)

PositionWert / Jahr
Bruttolohn (inkl. 13.)CHF 100’000
AHV/IV/EO 5.3 %− CHF 5’300
ALV 1.1 %− CHF 1’100
Koordinierter Lohn (100’000 − 26’460)CHF 73’540
BVG 5 % (Alter 35–44) auf koordinierten Lohn− CHF 3’677
NBU 1.0 %− CHF 1’000
Netto vor SteuernCHF 88’923

Davon gehen je nach Wohnort und Zivilstand noch 10 bis 25 % an Einkommenssteuern weg. Den genauen Wert liefert der ESTV-Steuerrechner pro Kanton und Gemeinde.

BVG: Altersstaffelung beachten

Der BVG-Beitrag steigt mit dem Alter. Das gesetzliche Mindestmodell (BVG-Obligatorium) sieht folgende Staffelung vor, je Arbeitnehmer:

AlterSparbeitrag in % vom koordinierten Lohn
25–343.5 %
35–445.0 %
45–547.5 %
55–64 / 659.0 %

Die meisten Pensionskassen bieten überobligatorische Pläne mit höheren Beiträgen — vor allem bei höheren Löhnen. Der Arbeitgeber zahlt mindestens den gleichen Anteil; in der Praxis übernimmt er oft mehr. Ein Blick ins Pensionskassen-Reglement zeigt den effektiven Plan.

Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle

Zwei BVG-Schwellen prägen den Lohnzettel:

Wer unter der Eintrittsschwelle bleibt, darf den höheren Säule-3a-Beitrag nutzen (CHF 36’288 statt CHF 7’258). Details dazu im Säule-3a-Rechner-Beitrag.

Quellensteuer: für wen relevant?

Quellensteuer wird beim Arbeitgeber direkt einbehalten und vor Auszahlung des Nettolohns abgezogen. Pflichtig sind in der Schweiz alle Erwerbstätigen ohne Niederlassungsbewilligung C, einschliesslich:

Die Tarife sind kantonal unterschiedlich und gestaffelt nach Zivilstand, Kinderzahl und Konfession. Wer in einem Steuerjahr mehr als CHF 120’000 brutto verdient (Bund) oder kantonalen Schwellenwert überschreitet, wird nachträglich ordentlich veranlagt — die einbehaltene Quellensteuer gilt dann als Vorauszahlung auf die definitive Steuer.

Was nicht auf dem Lohnzettel steht

Drei Posten verändern die effektive Kaufkraft, erscheinen aber nicht auf dem Lohnzettel:

Häufige Fragen

Welcher AHV-Satz gilt für Selbständige?

Selbständigerwerbende zahlen einen degressiv abgestuften Satz, der bei tiefen Einkommen reduziert ist. Ab einem Reineinkommen von CHF 60’500 (2026) gilt der volle Satz von 10 % AHV/IV/EO, weil Selbständige keinen Arbeitgeberanteil haben. Bei Reineinkommen unter CHF 10’100 gilt nur der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr.

Wird der 13. Monatslohn höher besteuert als der normale Lohn?

Nein, sozialversicherungsrechtlich nicht. AHV/IV/EO, ALV und BVG werden auf der Summe des Jahreslohns berechnet und gleich auf alle 13 Monatsbetreffnisse verteilt. Steuerlich erhöht der 13. Monatslohn das Jahreseinkommen, was die Progression beisst — die Wirkung tritt aber jährlich auf, nicht im November-Zahltag selbst.

Wie hoch ist die ALV-Lohngrenze 2026?

Die ALV-Beiträge werden bis zu einem Bruttolohn von CHF 148’200 pro Jahr erhoben (Stand 2026). Lohnbestandteile über dieser Grenze sind beitragsfrei. Der Solidaritätsbeitrag, der lange Zeit Lohnanteile über CHF 148’200 mit 0.5 % belastete, ist nicht mehr in Kraft.

Muss ich UVG-NBU bezahlen, wenn ich weniger als 8 Stunden arbeite?

Nein. Wer weniger als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist, ist nicht NBU-pflichtig und zahlt nur den Berufsunfall-Beitrag — und auch diesen trägt der Arbeitgeber. Das betrifft typischerweise sehr kleine Nebenjobs.

Quellen

Stand: Mai 2026. Redaktionelle Information, keine Sozialversicherungsberatung.